Editorial: Weiterbeschäftigung von Altersrentnern erleichtert

Editorial: Weiterbeschäftigung von Altersrentnern erleichtert

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuregelungen – eine davon ist der Beginn der sogenannten Aktivrente seit Januar 2026. Mit einem steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR pro Monat wird die Erwerbsarbeit über das reguläre Rentenalter hinaus attraktiver, flexibler und rechtssicher gestaltet. Für Sie als Arbeitgeber eröffnen sich damit neue Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte länger zu binden und deren Wissen im Unternehmen zu halten. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür gelten und was Sie beachten sollten, zeigen wir Ihnen in dieser Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Josef Huber
Hauptabteilungsleiter Arbeitgeberservice

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