Am 9. April 2024 hat die angestrebte Bundesregierung, bestehend CDU, CSU und SPD, den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode veröffentlicht. Dieser Koalitionsvertrag beinhaltet auch einige geplante Vorhaben in der Sozialversicherung, die Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben können.
Förderung von Mehrarbeit:
Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.
Zudem sollen neue steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geschaffen werden. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.
Ob und in welchem Umfang diese neuen Förderungen auch sozialversicherungsfrei gestellt werden, steht aktuell noch nicht fest. In der Regel folgt der Steuerfreiheit aber auch bislang bei ähnlichen Maßnahmen die Sozialversicherungsfreiheit.
Rentenversicherung:
Die Alterssicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung soll für alle Generationen auf verlässliche Füße gestellt werden. Dazu wird das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 abgesichert. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, sollen aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.
Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente geplant. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll das Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei gewährt bekommen. Zur Sozialversicherungsfreiheit wird noch keine konkrete Aussage getroffen. Die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird erleichtert, indem das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglicht wird. Für Hinterbliebenenrentner werden bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten geschaffen.
Zudem soll ab Anfang 2026 die Frühstart-Rente eingeführt werden. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Die betriebliche Altersversorgung soll ebenfalls gestärkt und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorangetrieben werden. Dazu soll die Geringverdienerförderung verbessert, die betriebliche Altersvorsorge digitalisiert, vereinfacht, transparenter gemacht und entbürokratisiert werden. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel soll erhöht werden. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele werden aber noch nicht benannt.
Künstlersozialversicherung:
Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung soll stabilisiert werden. Zudem soll die Vereinfachung des Abgabeverfahrens, z.B. durch Pauschalisierung, geprüft werden. Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken soll ebenfalls der Künstlersozialabgabe unterliegen.
Kranken- und Pflegeversicherung:
Die finanzielle Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung ist sehr angespannt, was in den letzten Jahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu steigenden Beiträgen geführt hat. Ziel der Koalition ist es, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahler zu vermeiden. Hierzu ist ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen geplant. Ziel ist es, die seit Jahren steigende Ausgabendynamik zu stoppen und die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen.
Für diese Aufgabe wird eine Kommission unter Beteiligung von Experten und Sozialpartnern eingerichtet. Die Kommission soll die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachten und bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen treffen und konkrete weitere Maßnahmen vorschlagen.
Eine große Pflegereform soll die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sichern. Die Grundlagen der Reform soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erarbeiten.
A1-Bescheinigung:
Künftig sollen entsandte Arbeitnehmer die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.