Ein Mann mit Brille sitzt an einem Schreibtisch und schreibt auf einem Notizblock, während er auf einen Laptop schaut.

Das Bild zeigt einen jungen Mann, der in einem gut beleuchteten Raum sitzt und an einem Schreibtisch arbeitet. Er hat dunkle, lockige Haare und trägt eine leichte hellblaue Crewneck-T-Shirt und eine Brille mit dünnem Metallrahmen. Der Mann ist konzentriert und blickt auf seinen Laptop, der auf einem erhöhten Ständer platziert ist. Mit der rechten Hand hält er einen Stift und schreibt auf einem Notizblock, der auf dem Schreibtisch liegt. Neben dem Laptop sind einige weitere Gegenstände zu sehen, darunter ein stilvoller Stifthalter aus Holz, ein kleines braunes Etui mit Reißverschluss, wahrscheinlich ein Federmäppchen, und ein paar bunte Haftnotizen. Eine weiße Schreibtischlampe mit einem flexiblen Arm beleuchtet den Arbeitsbereich und wirft warmes Licht. Im Hintergrund ist ein Fenster zu sehen, das helles Tageslicht hereinlässt, wobei die Außenwelt mit roten Ziegeldächern in weicher Unschärfe angedeutet wird. Hinter dem Mann und auf Regalen im Hintergrund stapeln sich einige Kartons und andere Gegenstände, was auf eine geschäftige oder unaufgeräumte Arbeitsumgebung schließen lässt. Die allgemeine Atmosphäre des Bildes ist konzentriert, ruhig und produktiv. Die Beleuchtung ist warm und einladend, was dem Bild eine friedliche und nachdenkliche Stimmung verleiht. Der Fokus liegt stark auf dem Mann und seiner Tätigkeit, was die Intimität seines Arbeitsmoments betont.

Bildschirmarbeit für Brillenträger optimieren

Bildschirmarbeit für Brillenträger optimieren

Bildschirmarbeit fordert die Augen dauerhaft. Insbesondere für Brillenträger ist deshalb nicht nur die richtige Sehstärke wichtig, sondern auch ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz, regelmäßige Pausen und arbeitsmedizinische Vorsorge.

Auch ein moderner Monitor entlastet die Augen nicht vollständig. Wer über Stunden auf Texte, Zahlen oder Bildschirminhalte schaut, muss seine Augen permanent fokussieren und die Linsen bleiben meist auf dieselbe Entfernung eingestellt. Das kann die Augen ermüden und Beschwerden wie trockene, gereizte oder gerötete Augen, Fremdkörpergefühl, Flimmern sowie Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen verursachen. Für Brillenträger kommt hinzu, dass kleine Schrift, wechselnde Entfernungen und ungünstige Lichtverhältnisse die Belastung zusätzlich erhöhen.

Wie richtet man den Arbeitsplatz richtig ein?

Ein augenfreundlicher Bildschirmarbeitsplatz beginnt bei der Aufstellung des Monitors. Nach den einschlägigen Regeln sollte der Bildschirm so stehen, dass keine störenden Reflexionen entstehen und der seitliche Lichteinfall gering bleibt; ideal ist eine Blickrichtung parallel zum Fenster. Für Büroarbeit sind außerdem ausreichende Beleuchtungswerte wichtig, denn Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung erfordern in der Regel mindestens 500 Lux.

Praxistipp:

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet eine kostenlose Broschüre an, die bei der Auswahl der richtigen Brille für die Bildschirmtätigkeit unterstützt. Sie zeigt außerdem, wie sich die Position des Bildschirms optimal auf Sehhilfe, individuelle Seheigenschaften und Körpermaße abstimmen lässt. Die Broschüre ist sowohl für Beschäftigte, die am Bildschirm arbeiten, als auch für Führungskräfte interessant, die für gute Arbeitsbedingungen und die augenärztlichen Vorsorgeuntersuchungen verantwortlich sind. Ergänzend können die DGUV-Informationen „Sehhilfen an Bildschirmgeräten“ und „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ zurate gezogen werden.

Pausen für die Augen

Nicht nur der Arbeitsplatz, auch das Nutzungsverhalten entscheidet über die Belastung. Empfehlenswert sind kurze Unterbrechungen von fünf bis zehn Minuten pro Bildschirmstunde, in denen der Blick bewusst auf entfernte Objekte oder andere Umgebungsreize gelenkt wird. Länger als zwei Stunden sollte nicht ohne Unterbrechung am Bildschirm gearbeitet werden (Technische Regel ASR A6).

Vorsorge und Sehkorrektur

Arbeitgeber müssen die Risiken durch Bildschirmarbeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (Anhang Teil 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 ArbMedVV). Dazu gehört auch die regelmäßige Untersuchung von Augen und Sehvermögen durch eine fachkundige Person. Bei Bedarf kann eine augenärztliche Abklärung folgen, etwa wenn geklärt werden soll, ob eine spezielle Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz erforderlich ist. Für Beschäftigte ist das besonders wichtig, wenn sich die Sehleistung verändert oder Beschwerden bei der Arbeit zunehmen.

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