Krankschreibung – Was heute gilt

Editorial: Krankschreibung – Was heute gilt

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung will die ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht machen. Ob es dazu kommt, ist offen. Ein guter Anlass, genauer hinzusehen: Was für Regelungen gelten heute?

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich das Verfahren zwar verändert, die grundlegenden Pflichten der Beschäftigten sind jedoch unverändert. Die digitale Übermittlung an die Krankenkasse ersetzt nicht die unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber. Und schon jetzt dürfen Arbeitgeber die AU früher einfordern, etwa per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Auch zum Beweiswert von Attesten, zu telefonischen Krankschreibungen und zum Verhalten während der Krankheit halten sich hartnäckige Irrtümer. Unser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt, wo besondere Aufmerksamkeit geboten ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Josef Huber
Hauptabteilungsleiter Arbeitgeberservice

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