Schutz vor Hautkrebs bei der Arbeit

Wer schon einmal einen Sonnenbrand hatte, weiß, wie gefährlich die Sonne sein kann. Die langfristigen Folgen sind dramatisch – nach langjähriger Sonneneinstrahlung kann sogar Hautkrebs entstehen. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Hautkrebsfälle in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Ein Grund mehr, auch am Arbeitsplatz auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten.

Übermäßige UV-Strahlung und Sonnenbrände können Hautkrebs auslösen. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass immer mehr Menschen in Deutschland von Hautkrebs betroffen sind.

Vor allem die Zahl der Erkrankungen an hellem Hautkrebs hat stark zugenommen. Immer mehr Patienten müssen mit der Diagnose Hautkrebs im Krankenhaus stationär behandelt werden – im Jahr 2021 waren es rund 100.000 Menschen, knapp 75 Prozent mehr als 2001. Die Behandlungsfälle mit weißem Hautkrebs sind in diesem Zeitraum sogar um 114 Prozent gestiegen.

Gründe sind nicht nur die steigende Lebenserwartung und unzureichender Sonnenschutz, sondern auch fehlendes Bewusstsein für die Gefahr der Sonneneinstrahlung über Jahrzehnte hinweg.

Zwei Arten von Hautkrebs

Bei schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) liegt eine Entartung der Pigmentzellen zugrunde. Er ist seltener als weißer Hautkrebs, aber gefährlicher. Symptome sind oft flache oder knotige Flecken, die einen dunklen Farbton haben. Eine hohe Anzahl an Pigmentflecken sowie bereits an schwarzem Hautkrebs erkrankte Familienmitglieder gelten als Risikofaktoren.

Heller oder weißer Hautkrebs (Basalzell- und Plattenepithelkarzinome) ist häufiger als schwarzer Hautkrebs, gilt aber als gut heilbar. Trotzdem sollte er nicht unterschätzt werden. Weißer Hautkrebs macht sich ganz unterschiedlich bemerkbar: Die Hautstelle kann sich schuppen, verfärben oder uneben werden. Als Risikofaktoren gelten viel Sonne, ein höheres Alter und ein heller Hauttyp.

Arbeitgeber in der Verantwortung

Sonnenschutz ist nicht nur in der Freizeit, sondern auch bei der Arbeit wichtig. Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge führt die UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien weltweit jährlich zu etwa 19.000 Todesfällen durch weißen Hautkrebs – die Todesfälle haben sich von 2000 bis 2019 verdoppelt. Als Gründe werden der Klimawandel sowie Veränderungen im Agrar- und Bausektor vermutet. Die Forderung der WHO: Arbeiter sollten bei der Arbeit im Freien schon in jungem Alter vor der UV-Strahlung geschützt werden, beispielsweise durch Sonnencreme, breitkrempige Kopfbedeckungen sowie lange Hosen und Ärmel. In Deutschland arbeiten rund sieben Millionen Menschen im Freien und sind dadurch der UV-Strahlung ausgesetzt, so eine Einschätzung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) – umso wichtiger ist es, frühzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.

Arbeitgeber haben aufgrund ihrer Fürsorgepflicht auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu achten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bei der auch die UV-Strahlenexposition bewertet werden muss.

Dies gilt v. a. für Mitarbeiter, die regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder zur Mittagszeit (11 bis 15 Uhr) bei besonders intensiver UV-Belastung im Freien arbeiten müssen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und über Gesundheitsrisiken aufzuklären, zu denen auch die Sonneneinstrahlung gehört.

UV-Index

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz

Hautkrebs als Berufskrankheit

Seit dem Jahr 2015 sind bestimmte Formen des hellen Hautkrebses in die Liste der Berufskrankheiten (BK 5103) aufgenommen worden. Zu den betroffenen Berufen gehören z. B. Bauarbeiter, Landwirte, Gärtner, Straßenarbeiter, Bademeister, Handwerker und Postboten. Hautkrebs gehört mittlerweile zu den häufigsten Berufserkrankungen. Im Jahr 2020 gab es der DGUV zufolge 6.600 Fälle – Tendenz steigend.

Vorsorge: Hautkrebs-Screening

Frühzeitig erkannt ist Hautkrebs meist gut heilbar. Eine große Bedeutung kommt daher der Hautkrebsvorsorge zu, die von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre kostenfrei übernommen wird. Damit können Hautveränderungen frühzeitig erkannt und die Heilungschancen bei Hautkrebs gesteigert werden. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern, die im Freien arbeiten, die regelmäßige Teilnahme am Hautkrebs-Screening empfehlen und ggf. turnusmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Online-Tipps:

YouTube Erklärvideo "Welche Auswirkungen hat UV-Strahlung auf den Körper und wie kann man sich davor schützen?" Quelle: Gesundheitsportal Bund