Die nächste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist Anfang Juni 2024 in Kraft getreten und bringt weitere Erleichterungen für die Einreise und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten. So können Personen, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen wollen und das notwendige Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt mitbringen, eine sog. Chancenkarte beantragen. Die Chancenkarte erhält, wer als Fachkraft anerkannt ist oder mittels eines punktebasierten Systems mindestens sechs Punkte erreicht hat. Für den Punkteerwerb werden Kriterien wie Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des Lebens- oder Ehepartners berücksichtigt. Die mit der Chancenkarte verbundene Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf ein Jahr befristet, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Darüber hinaus wurde zum 1. Juni 2024 die sog. Westbalkan-Regelung entfristet. Damit können jährlich bis zu 50.000 Arbeitskräfte aus den sechs Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) das für die Arbeit in Deutschland erforderliche Visum beantragen, um eine Beschäftigung in einem nicht-reglementierten Beruf zu erhalten.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt für ausländische Fachkräfte bietet die Bundesregierung.