Rechtskreistrennung läuft aus

Vom 1. Januar 2025 an wird es in Deutschland keine getrennten Rechtskreise im Meldeverfahren mehr geben. Dies liegt begründet im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017. Derzeit gelten in den neuen und alten Bundesländern noch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ab 2025 gelten nicht nur einheitliche Rechengrößen, sondern auch die Rechtskreistrennung im DEÜV-Meldeverfahren fällt für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2025 weg.

In der nächsten Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens werden die „Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b SGB IV“ angepasst. Näheres hierzu in einer der nächsten Ausgaben des BKK Service.

Wichtig:

Die Rechtskreistrennung im DEÜV-Meldeverfahren wird hingegen mindestens bis zum 31. Dezember 2025 beibehalten.