Aktivrente – BMF veröffentlicht FAQ-Katalog
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente. Sie ermöglicht, dass vom Entgelt älterer Beschäftigter ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich (max. 24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei bleiben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Februar 2026 einen Katalog der häufigsten Fragen und Antworten zur Aktivrente veröffentlicht und bezieht so – wenn auch rechtlich unverbindlich – zu wichtigen Fragen rund um die Steuerfreiheit Stellung. Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert und sollen eine praktische Orientierungshilfe bieten, u. a. werden folgende Details klargestellt:
- Für den Steuerfreibetrag ist ausschließlich das aktuelle Beschäftigungsverhältnis maßgebend. Vorherige, nicht begünstigte Tätigkeiten als Selbstständiger oder Beamter spielen keine Rolle.
- Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Boni sind grundsätzlich steuerfrei – allerdings nur, soweit sie gemeinsam mit dem laufenden Entgelt die monatliche Grenze von 2.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Aktivrente gilt nicht für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs). Beschäftigte im Übergangsbereich (2026: regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 – 2.000 Euro im Monat) können hingegen von der Aktivrente profitieren.
- Beim Lohnsteuerabzug kann der Freibetrag nur auf ein Arbeitsverhältnis angewendet werden, für weitere Beschäftigungen lassen sich nicht genutzte Anteile über die Einkommensteuererklärung nachträglich geltend machen. In der Steuerklasse VI wird die Aktivrente daher nur berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt hat, dass er sie nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmt. Diese Erklärung kann z. B. per E-Mail erfolgen und ist zum Lohnkonto zu nehmen.
Hinweis zur technischen Umsetzung:
Ein eigenes Datenfeld in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird erst ab 2027 eingeführt. Für 2026 ist die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung „SteuerfreibetragAktivrente“ (ohne Leerzeichen) einzutragen. Im maschinellen Programmablaufplan ist die Aktivrente bislang nicht berücksichtigt.